Hamburg (dpa) - Im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat Christina Blocks Verteidiger der Verwertung ihrer Tagebucheinträge widersprochen. Er beanstande die Verwertung, sagte Anwalt Ingo Bott. Es gehe in dem Tagebuch um ihr Intimleben. Daran änderten auch Schwärzungen nichts.
Die Staatsanwaltschaft betonte dagegen, sie halte das Tagebuch für verwertbar, denn «die Aufzeichnungen betreffen die Tat erheblich». Der Nebenklagevertreter Philip von der Meden, Anwalt von