Karlsruhe (dpa) - Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist aus Sicht des Generalbundesanwalts ungeachtet der jüngsten Verurteilung notwendig. «Die Feststellung individueller Schuld bleibt nicht zuletzt für Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen wichtig», sagte Jens Rommel am Montagabend in Karlsruhe. Der Rechtsstaat müsse Sachverhalte und die Verantwortlichkeit Einzelner «nüchtern und mit Nachdruck auch in diesem ganz