Berlin (dpa) - Die Vergesellschaftung von Wohnungen ist in Berlin seit Jahren ein Thema. Mit zunehmender Wahrscheinlichkeit einer rot-grün-roten Landesregierung kocht die Debatte erneut hoch. Die Bundesregierung will die Berliner Pläne mit einem Investitionsschutzgesetz erschweren. Ein solches Gesetz ist verfassungsrechtlich aber ebenso umstritten, wie die Vergesellschaftung an sich. Wo liegen die juristischen Knackpunkte?
Grundgesetz regelt Vergesellschaftung
In erster Linie