München (dpa) - Wegen drohender Knappheit schränkt die Stadt München den Wasserverbrauch ein. Laut einer ab sofort gültigen Allgemeinverfügung dürfen etwa private Pools nicht mehr befüllt werden. Auch das Rasensprengen und das Abpumpen von Wasser aus Seen und Flüssen sind verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Anordnung gilt auch für sieben Umlandgemeinden, die von den Münchner Stadtwerken mitversorgt werden: Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried,