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Zehn Jahre Einbürgerungssperre bei falschen Angaben

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Alexander Dobrindt
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause war der Gesetzentwurf zu sicheren Herkunftsländern und Rechtsschutz bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam in erster Lesung beraten worden. (Archivfoto) © Kay Nietfeld
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Filiz Polat (Grüne) sieht Unklarheit und erhebliche Probleme in der Praxis, wenn der Gesetzentwurf so wie vom Ausschuss beschlossen, vom Bundestag verabschiedet werden sollte. (Archivfoto) © Niklas Graeber

Berlin (dpa) - Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahren lang nicht deutscher Staatsbürger werden können. Das sieht eine Änderung des Gesetzentwurfs zur Einstufung sicherer Herkunftsländer per Verordnung vor, die der Innenausschuss des Bundestags beschlossen hat. Nach Angaben des Parlaments stimmten die Ausschussmitglieder von CDU/CSU, SPD und AfD für das Vorhaben in der modifizierten Fassung. Grüne und Linksfraktion votierten