Prüfung der Staatsanwaltschaft

Zwangsübernachtung im Flugzeug ohne strafrechtliche Folgen

Winterwetter - Flughafen München
Fünf Lufthansa-Flugzeuge konnten wegen Schneefalls in der Februarnacht nicht abheben. (Symbolbild) © Peter Kneffel

München (dpa) - Die unfreiwillige Übernachtung Hunderter Passagiere in Flugzeugen am Münchner Flughafen wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Nach der Prüfung des Polizeiberichts zum Vorfall im Februar sei das Verfahren ergebnislos eingestellt worden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut auf Nachfrage mit. Es gebe keine ausreichenden Hinweise, dass jemand durch sein Verhalten verfolgbare Straftaten begangen haben könnte.

«Unbeteiligter Dritter» hatte Prüfung