Berlin (dpa/tmw) - Mit steigenden Preisen müssen wir leben, auch beim Wohnen zur Miete. Hier gibt es allerdings eine Besonderheit: Mieterhöhungen sind gesetzlich geregelt, und zwar im Paragrafen 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB. Die Regelungen schützen Mieter vor allzu hohen Sprüngen.
1. Wie stark darf die Miete maximal steigen?
Die Miete einfach jedes Jahr verdoppeln? Das ist Vermietern nicht erlaubt. Das Gesetz enthält klare Grenzen:
Die Miete darf nur um bis