Berlin (dpa/tmw) - Wohnraum gegen Geld. Das ist die einfachste Beschreibung eines Mietverhältnisses. Der Vermieter stellt die Räume, der Mieter kann sie gegen Zahlung der Miete nutzen.
Daraus ergeben sich für beide Vertragspartner Pflichten:
Der Mieter oder die Mieterin muss vor allem regelmäßig und pünktlich die Miete zahlen.Der Vermieter oder die Vermieterin muss unter anderem die sogenannte Mietsache instand halten, also die Wohnung oder das Haus.
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