Mängel in der Wohnung

Lärm bis Schimmel: Wie Sie die Miete erfolgreich mindern

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Kaputter Boden: Vermieter kann nur bekannte Mängel beheben.
ILLUSTRATION - Foto: Christin Klose/dpa-tmn © Christin Klose
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Kein Minderungsgrund: Einzelne Ameisen müssen Mieter ertragen.
ARCHIV - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-tmn © Karl-Josef Hildenbrand

Berlin (dpa/tmw) - Wohnraum gegen Geld. Das ist die einfachste Beschreibung eines Mietverhältnisses. Der Vermieter stellt die Räume, der Mieter kann sie gegen Zahlung der Miete nutzen.

Daraus ergeben sich für beide Vertragspartner Pflichten:

Der Mieter oder die Mieterin muss vor allem regelmäßig und pünktlich die Miete zahlen.Der Vermieter oder die Vermieterin muss unter anderem die sogenannte Mietsache instand halten, also die Wohnung oder das Haus.

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