Bonn (dpa) - In seinem Dauerclinch mit amerikanischen Online-Riesen verschärft das Bundeskartellamt seine Gangart gegen Amazon. Erstmals verpflichteten Deutschlands oberste Wettbewerbshüter den Internet-Händler Amazon zu einer Geldzahlung, außerdem muss er seine Geschäftspraxis ändern. Das Kartellamt wertete Preisvorgaben, die Amazon anderen Firmen auf seinem «Marktplatz» macht, als rechtswidrig. Rund 59 Millionen Euro soll Amazon wegen des unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteils