Mobilfunk-Frequenzen

Dem Bund droht die Neuauflage einer Handynetz-Auktion

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5G-Nutzung steigt
Ein geradezu historisches Bild aus dem Jahr 2019 - ein Mann bei der Frequenzauktion der Bundesnetzagentur. © Boris Roessler
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Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur war bei der Festlegung von Regeln nicht unabhängig, so urteilte ein Gericht - deshalb muss sie nun rückwirkend neu über die Regeln entscheiden. © Wolf von Dewitz

Bonn (dpa) - Eine milliardenschwere Handynetz-Auktion aus dem Jahr 2019 muss möglicherweise neu durchgeführt werden. Nachdem die Telekommunikationsanbieter Freenet und EWE Tel bereits im vergangenen Jahr einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln errungen hatten, wies das Leipziger Bundesverwaltungsgericht nun eine Beschwerde der Bundesnetzagentur ab. Das Kölner Gericht hatte damals geurteilt, dass die Auflagen für Frequenzauktion rechtswidrig erarbeitet worden waren. 

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