Bonn (dpa) - Eine milliardenschwere Handynetz-Auktion aus dem Jahr 2019 muss möglicherweise neu durchgeführt werden. Nachdem die Telekommunikationsanbieter Freenet und EWE Tel bereits im vergangenen Jahr einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln errungen hatten, wies das Leipziger Bundesverwaltungsgericht nun eine Beschwerde der Bundesnetzagentur ab. Das Kölner Gericht hatte damals geurteilt, dass die Auflagen für Frequenzauktion rechtswidrig erarbeitet worden waren.
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