Bamberg (dpa) - YouTube-Videos, die von einem Sponsor finanziert werden, müssen klarer als bislang als Werbung gekennzeichnet sein. Das ist der Tenor eines Urteils des Landgerichtes Bamberg, den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten hat. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. (Az. 1 HK O 19/25).
Im konkreten Fall beanstandete die Verbraucherzentrale ein etwa zehnminütiges Video eines sogenannten Finfluencers zur Bewerbung einer Broker-App auf YouTube, mit der man