Verbraucherrecht

Neuheit im Onlinehandel: Ein Klick für den Widerruf

Onlinekäufe
Wer im Internet Verträge abschließt, soll diese künftig einfacher wieder stornieren können. © Mohssen Assanimoghaddam

Berlin (dpa) - Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen im Alltag oft einer digitalen Schnitzeljagd nach Mailadressen oder versteckten Formularen. Damit ist ab morgen Schluss, denn ab dem 19. Juni wird der «Widerrufsbutton» auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Online-Widerruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.

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