Kabinett

Auch E-Scooter-Vermieter sollen für Unfallschäden haften

Blindenverband klagt wegen E-Scootern
Durch die Einführung der Halterhaftung sollen die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen zur Kasse geben werden, wenn Unfallkosten entstehen. (Symbolbild) © Jens Kalaene

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will Haftungsregeln für Unfälle mit E-Scootern deutlich verschärfen. Geschädigte sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen. 

Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts berichtet, ist die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – von rund 4.000 Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2021