Berlin (dpa) - Der private Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung der Glätte ist in Berlin ab sofort wieder verboten worden. Das setzte der Naturschutzbund Nabu vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch. Er wehrte sich damit erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung. Die Richter entschieden, die Verfügung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf Streusalz aber weiter unverändert einsetzen. Gegen den Beschluss