Karlsruhe (dpa) - In sozialen Netzwerken und auf Chat-Plattformen melden sich vor allem Männer bei Minderjährigen, schreiben anzügliche Dinge oder verlangen Nacktaufnahmen. Genannt wird dieses Vorgehen Cybergrooming.
Worum geht es?
Täter und Täterinnen bahnen über das Internet und Kommunikationstechnologien sexuelle Kontakte mit Kindern an. Einen eigenen Tatbestand Cybergrooming gibt es nicht. Seit 2021 ist aber die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern