Vergleich abgelehnt

Emilys Tod auf Klassenfahrt: Gericht sieht Anspruch

Lehnte Vergleichsvorschlag ab: Emilys Vater.
Lehnte Vergleichsvorschlag ab: Emilys Vater. © Oliver Berg/dpa

Düsseldorf (dpa) - Der Vater der 13-jährigen Emily, die auf einer Klassenfahrt nach London starb, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Düsseldorfer Landgericht deutlich gemacht.

Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen 125.000 Euro. Seit der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden habe, sei ihm erst richtig bewusst geworden, was passiert sei, sagt er. Er sei seit einem Jahr arbeitsunfähig, leide an schweren Depressionen und einer posttraumatischen