München (dpa) - Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Eilantrag eines Münchner Wirtes ab, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, wie das Gericht mitteilte.
Die Stadt könne das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle für das Oktoberfest 2026 wie vorgesehen zuteilen, erläuterte das Bayerische