Wien (dpa) - Österreichs Verfassungsgerichtshof hat das bisherige Zopf-Verbot für Soldaten aufgehoben. Die Kurzhaar-Pflicht für Männer im Bundesheer verstoße gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung, urteilte das Gericht. Denn Soldatinnen sind lange Haare laut den Heeres-Vorschriften erlaubt.
Ein Soldat sollte wegen seiner Pferdeschwanz-Frisur eine Strafe von 2.200 Euro zahlen und hatte sich deswegen beim Verfassungsgericht beschwert.
Gericht lässt Sicherheits- und