Gleichberechtigung

Gericht kippt Zopf-Verbot für Soldaten in Österreich

Verfassungsurteil zu Armee-Haartracht in Östereich
Ein Gericht entschied: Auch Männer in der österreichischen Armee dürfen eine Pferdeschwanz-Frisur tragen. (Symbolbild) © Max Slovencik

Wien (dpa) - Österreichs Verfassungsgerichtshof hat das bisherige Zopf-Verbot für Soldaten aufgehoben. Die Kurzhaar-Pflicht für Männer im Bundesheer verstoße gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung, urteilte das Gericht. Denn Soldatinnen sind lange Haare laut den Heeres-Vorschriften erlaubt.

Ein Soldat sollte wegen seiner Pferdeschwanz-Frisur eine Strafe von 2.200 Euro zahlen und hatte sich deswegen beim Verfassungsgericht beschwert.

Gericht lässt Sicherheits- und