Berlin (dpa) - Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin nicht komplett aus Jugendschutz-Gründen verbieten. Die Aufsichtsbehörde muss ihre Maßnahmen vielmehr auf die Teile des Angebots beschränken, die tatsächlich die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, wie das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Damit war die Klage einer Erotikdarstellerin im Wesentlichen