Streit um Kosten

Gericht weist Klage nach Ziegen-Unfall in Streichelgehege ab

Verfahren gegen Tierpark wegen Verletzung in Streichelgehege
Eine Ziege brachte im Sommer 2023 im Vogelpark Marlow eine Urlauberin aus Sachsen-Anhalt zu Fall. Um Folgekosten etwa für die Behandlung der Frau wurde vor Gericht gestritten. (Archivbild) © Stefan Sauer/dpa

Stralsund (dpa) - Für die Folgekosten der schmerzhaften Begegnung einer Urlauberin aus Sachsen-Anhalt mit einer Ziege in einem Streichelgehege muss der Tierpark nicht aufkommen - so die Auffassung des Landgerichts Stralsund. Geklagt hatte die Krankenversicherung der Frau, bei der nach dem Zoobesuch Behandlungskosten angefallen sind.

Der Tierpark in Mecklenburg-Vorpommern habe alles Erforderliche und Zumutbare getan, um die Sicherheit der Besucher des Streichelzoos zu