Luxemburg (dpa) - Kommt ein Haustier bei einer Flugreise abhanden, können Besitzer nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr Schadenersatz als bei Reisegepäck verlangen. Ein Hund gehöre beim Flugtransport zu der gleichen Kategorie wie Koffer und Taschen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Hintergrund ist ein Fall aus Spanien: Eine Frau wollte nach Angaben des Gerichtshofs ihre Hündin auf ihrer Flugreise von Buenos Aires nach