Brünn (dpa) - In Tschechien hat ein Senior die Rentenkasse wegen eines Minimalbetrags verklagt - und vor Gericht Recht bekommen. Der Mann sah nicht ein, dass er nach einer Rentenerhöhung nur 263 statt 264 Kronen im Monat mehr erhalten hatte. Das ist ein Unterschied von umgerechnet rund vier Cent. Das Oberste Verwaltungsgericht in Brünn (Brno) urteilte nun im Sinne des Klägers und warf der Rentenversicherung einen Rechenfehler vor.
Richter sehen Rundungsfehler
Wie aus dem Urteil