Aschaffenburg (dpa) - Der Verteidiger spricht von der «Tat eines Wahnsinnigen». Nach Worten des psychiatrischen Gutachters sagt der Messerstecher von Aschaffenburg über sich selbst, er habe einen «Teufel im Kopf» gehabt. Stimmen angeblicher Agenten sollen dem Mann befohlen haben, wehrlose Kinder in einem Park anzugreifen. Warum, das hat auch das Landgericht Aschaffenburg in einem sechstägigen Sicherungsverfahren nicht klären können. 
Einig sind sich die Prozessbeteiligten darüber, dass