Streit um Kosten

Tierpark muss für Streichelzoo-Unfall nicht haften

Verfahren gegen Tierpark wegen Verletzung in Streichelgehege
Eine Ziege brachte im Sommer 2023 im Vogelpark Marlow eine Urlauberin aus Sachsen-Anhalt zu Fall. Um Folgekosten etwa für die Behandlung der Frau wurde vor Gericht gestritten. (Archivbild) © Stefan Sauer

Stralsund (dpa) - Gänzlich ungefährlich ist es auch in einem Streichelgehege nicht. Das musste im Sommer 2023 eine Urlauberin aus Sachsen-Anhalt in einem Tierpark in Mecklenburg-Vorpommern auf schmerzhafte Weise erfahren. Nun hat auch das Landgericht Stralsund festgestellt: Der Kontakt mit Tieren in solchen Anlagen könne «unter Umständen und in bestimmten Grenzen auch zu Gefahren für die Menschen im Gehege führen». Jedem vernünftigen Besucher sei das bewusst.

Als «einen ordentlichen