Berlin (dpa) - Bei der Durchsetzung eines Alkoholkonsumverbots an Bahnhöfen sieht die Gewerkschaft der Polizei zunächst die DB Sicherheit in der Pflicht. Das Hausrecht müsse erst mal die DB Sicherheit durchführen, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Alexander Poitz, im ZDF-«Morgenmagazin». «Was nicht passieren darf, ist, dass ein Vollzugsdefizit jetzt einsetzt.» Die Bundespolizei werde erst zuständig, wenn Straftaten passierten. «Wir müssen personell