Pädophilie

Verbot von Kindersexpuppen bleibt, aber sogar Richter uneins

Gesetzestexte - Strafgesetzbuch (StGB)
Es geht um Paragraf 184l im Strafgesetzbuch. (Archivbild) © Oliver Berg

Karlsruhe (dpa) - Wie kontrovers das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen diskutiert wird, zeigt sich auch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sechs der acht Richterinnen und Richter des Zweiten Senats - und damit die ausschlaggebende Mehrheit - befinden die Regelung für vereinbar mit dem Grundgesetz. Zwei sind dagegen. 

Richter Thomas Offenloch hält seine abweichende Meinung sogar schriftlich fest und spricht von «Moralgesetzgebung ohne hinreichend rationale

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