Karlsruhe (dpa) - Wie kontrovers das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen diskutiert wird, zeigt sich auch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sechs der acht Richterinnen und Richter des Zweiten Senats - und damit die ausschlaggebende Mehrheit - befinden die Regelung für vereinbar mit dem Grundgesetz. Zwei sind dagegen.
Richter Thomas Offenloch hält seine abweichende Meinung sogar schriftlich fest und spricht von «Moralgesetzgebung ohne hinreichend rationale