Strafrecht

Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen verfassungskonform

Gesetz zu Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
Der Paragraf ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. © Bernd Weißbrod

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, bekräftigt. Die strafrechtliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Gericht in Karlsruhe. «Insbesondere verletzt sie die Beschwerdeführer nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.» Die Entscheidung des Zweiten Senats ging mit sechs zu zwei Stimmen aus. (Az. 2 BvR 1096/22,

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