Gesundheit

Verkauf von Lachgas ab sofort stark eingeschränkt

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Gaspatronen
«Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit», sagt die Bundesgesundheitsministerin. (Symbolbild) © Julia Kilian
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K.o.-Tropfen
Das Gesetz regelt auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.o.-Tropfen bekannt. (Symbolbild) © Robert Michael

Berlin (dpa) - Der Verkauf von Lachgas in Kartuschen ist seit Sonntag weitgehend eingeschränkt. Die neue Regelung soll vor allem dem Gesundheitsschutz dienen: Weil das Gas als Partydroge genutzt wird, dürfen Minderjährige nun bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Verboten werden auch der Online-Handel und der Verkauf an Automaten. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) umfasst außerdem «K.o.-Tropfen», wie sie etwa Sexualstraftäter einsetzen. 

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