Krems (dpa) - Der österreichische Inzest-Täter Josef Fritzl wird erst einmal nicht vorzeitig aus seiner lebenslangen Gefängnisstrafe entlassen. Das Landgericht in Krems habe den Antrag seiner Anwältin abgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur APA über die Entscheidung berichtet, die noch nicht rechtskräftig ist.
Das Gericht argumentierte, dass der 90-jährige Sexualstraftäter in Freiheit in kein soziales Umfeld eingebettet