Familiengerichtliche Verfahren

Wohnort von Elternteil soll nach Gewalt geheim bleiben

Kinder machen Hausaufgaben
Es bleibt dabei: Im familiengerichtlichen Verfahren steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. (Symbolbild) © Guido Kirchner

Berlin (dpa) - Opfer häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig ihren neuen Wohnort besser geheim halten können. Das sieht ein jetzt veröffentlichter Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, zu dem Länder und Verbände bis zum 10. Juli Stellung nehmen können. Änderungen sieht er außerdem vor, was die Stellung von Kindern ab 14 Jahren angeht. Sie sollen sich künftig, sofern sie dies wünschen, aktiv an familiengerichtlichen Verfahren beteiligen können, die sie selbst