Innsbruck (dpa) - Im Prozess gegen den österreichischen Investor René Benko hat die Staatsanwaltschaft eine «tat- und schuldangemessene Bestrafung» des Angeklagten gefordert. Es sei in dem zweitägigen Verfahren klar geworden, dass der 48-Jährige seine Gläubiger schädigen wollte, so die Oberstaatsanwältin.
Mit einer Mietkostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro habe der Ex-Milliardär das Ziel verfolgt, seiner Familie das entsprechende Wohnobjekt in Innsbruck zu