Karlsruhe/Frankfurt (dpa) - In einem Streit um wichtige Passagierrechte ist die Lufthansa vor dem Bundesgerichtshof unterlegen. Das Gericht in Karlsruhe stellte fest, dass die Airline keine Nachzahlungen verlangen darf, wenn Passagiere aus nachvollziehbaren Gründen von einer gebuchten Flugreise nur Teilstrecken tatsächlich abfliegen (Az.: X ZR 110/24). Zuerst hatte das Portal «Aero Telegraph» berichtet.
Nach Einschätzung des BGH kommt es entscheidend darauf an, dass