Karlsruhe (dpa) - Wie lange darf die Schufa Informationen über bereits erledigte Zahlungsstörungen speichern? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Donnerstag verhandelte das Gericht über die Klage eines Mannes gegen die Auskunftei. Die Schufa hatte gegen ihn gerichtete Forderungen mehrere Jahre gespeichert, nachdem diese abbezahlt waren. Er sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.
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