Karlsruhe (dpa) - Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Gewinn erzielen. Der achte Zivilsenat stärkt mit der Entscheidung den Mieterschutz und schiebt einer gängigen Praxis gerade in angespannten Wohnungsmärkten einen Riegel vor.
Menschen würden damit vor überhöhten Untermieten geschützt, sagte der Vorsitzende Ralph Bünger in Karlsruhe. Bislang war die für Vermieter, Mieter und Untermieter gleichermaßen relevante Frage