Mietrecht

BGH-Urteil: Horrende Aufschläge bei Untervermietung verboten

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Untermietvertrag
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag kündigen darf, wenn der Mieter die Wohnung gewinnbringend untervermietet. (Symbolbild) © Fernando Gutierrez-Juarez
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Mietvertrag
Die Frage aus dem Mietrecht ist höchstrichterlich noch nicht geklärt gewesen. (Symbolbild) © Fernando Gutierrez-Juarez

Karlsruhe (dpa) - Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Gewinn erzielen. Der achte Zivilsenat stärkt mit der Entscheidung den Mieterschutz und schiebt einer gängigen Praxis gerade in angespannten Wohnungsmärkten einen Riegel vor. 

Menschen würden damit vor überhöhten Untermieten geschützt, sagte der Vorsitzende Ralph Bünger in Karlsruhe. Bislang war die für Vermieter, Mieter und Untermieter gleichermaßen relevante Frage