Karlsruhe (dpa) - Wer durchs Internet surft, muss sich im Grunde ständig mit Cookies befassen. Sie akzeptieren oder ablehnen - und entscheiden, in welchem Ausmaß das Ganze. Doch manchmal werden Cookies ohne vorherige Einwilligung der Webseiten-Nutzer auf deren Endgeräten gespeichert. Stammen die Cookies nicht vom Betreiber der jeweiligen Internetseite selbst, stellt sich die Frage nach der Haftung. Der hat sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gewidmet.
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