Kirchliches Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht: Keine Kündigung nach Kirchenaustritt

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigung bei Kirchenaustritt gefallen (Illustration).
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigung bei Kirchenaustritt gefallen (Illustration). © Martin Schutt/dpa

Erfurt (dpa) - Arbeitnehmer einer katholischen Einrichtung müssen bei einem Kirchaustritt nicht automatisch mit einem Jobverlust rechnen. Wenn kirchliche Einrichtungen religiöse Anforderungen im Beruf stellen, müssten diesen für alle beschäftigten Arbeitnehmer mit vergleichbaren Aufgaben gelten, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Verhandelt wurde der Fall einer Sozialpädagogin in einer Schwangerenberatungsstelle eines katholischen Vereins in Hessen.

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