Bonn (dpa) - Das Vergleichsportal Check24 darf Energieversorger vertraglich nicht daran hindern, ihre Strom- und Gastarife über andere Vergleichsportale oder den eigenen Vertrieb günstiger anzubieten. Nach dem Einschreiten des Bundeskartellamts verpflichtete sich das Unternehmen, künftig auf die Nutzung von Preisparitäts-, Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln zu verzichten. Das teilten Check24 und die Behörde mit.
Vorausgegangen waren im Juli 2025 eingeleitete Ermittlungen und