Nach Kartellamt-Ermittlungen

Check24 verzichtet auf Preisklauseln bei Energieversorgern

Vergleichsportal Check24
Das Portal Check24 wird in Deutschland von vielen Verbrauchern genutzt. © Matthias Balk

Bonn (dpa) - Das Vergleichsportal Check24 darf Energieversorger vertraglich nicht daran hindern, ihre Strom- und Gastarife über andere Vergleichsportale oder den eigenen Vertrieb günstiger anzubieten. Nach dem Einschreiten des Bundeskartellamts verpflichtete sich das Unternehmen, künftig auf die Nutzung von Preisparitäts-, Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln zu verzichten. Das teilten Check24 und die Behörde mit. 

Vorausgegangen waren im Juli 2025 eingeleitete Ermittlungen und