Verbraucher

EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab

Flughafen Brüssel-Zaventem
Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug verspätet ist oder ganz gestrichen wird? (Symbolbild) © Ine Gillis

Brüssel (dpa) - Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr. Auch die Höhe bleibt demnach gleich - anders als die Staaten lange gefordert hatten. 

Nun steht noch