Brüssel (dpa) - Große Mode-Unternehmen in der EU dürfen nicht verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe ab dem 19. Juli nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen vernichten. Für mittlere Unternehmen soll die Regel ab 2030 gelten, die die EU-Kommission mitteilte. Ausnahmen gibt es etwa für beschädigte Waren. Außerdem müssen mittlere Unternehmen ab 2030 Informationen über nicht verkaufte Konsumgüter, die sie entsorgen, offenlegen. Große Firmen müssen dies bereits tun.
Wie die Brüsseler