Luxemburg (dpa) - KI-Chatbots wie Googles Gemini können einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge Urheberrecht verletzen. Wenn die Chatbots Presseartikel von Webseiten abrufen und verwenden, um Nutzerinnen und Nutzern eine Antwort bereitzustellen, könne dies die Rechte von Verlagen auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung berühren, stellte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen laut Mitteilung des Gerichtshofs fest.
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