Berlin/Köln (dpa) - Die Deutsche Bahn darf die Trassenpreise - eine Art Mautgebühr für die Schiene - im kommenden Jahr im geplanten Umfang erhöhen - und sogar darüber hinaus. Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat einer entsprechenden Klage des bundeseigenen Konzerns stattgegeben, wie das VG mitteilte. Die Klage richtete sich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA), der eine geringere Obergrenze für die Trassenpreise vorsah, als von der Bahn für 2027 angemeldet worden