Karlsruhe (dpa) - Mit bunten Designs und Geschmacksrichtungen wie Minze, Melone oder Omas Apfelkuchen sprechen E-Zigaretten oft vor allem junge Menschen an. Das Jugendschutzgesetz verbietet dabei ausdrücklich den Verkauf an Kinder und Jugendliche. Müssen Händler daher auch beim Online-Versand von ungefüllten Ersatztanks das Alter der Käuferinnen und Käufer kontrollieren?
Die Frage nimmt gerade der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe. Am Donnerstag verhandelte das