Bundesverfassungsgericht

Kein Fremdpersonal im Schlachthof: Karlsruhe weist Klage ab

1/2
Fleischindustrie
Geklagt hatte ein Unternehmen, dass sich auf die Zerlegung von Schweineköpfen spezialisiert. (Archivbild) © Mohssen Assanimoghaddam
2/2
Produktion in Wurstfabrik
Die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen waren vor allem während der Corona-Pandemie in den Fokus gerückt. (Archivbild) © Bodo Schackow

Karlsruhe (dpa) - Am Bundesverfassungsgericht ist eine Klage gegen die in der Corona-Pandemie verschärften Vorschriften gegen Personalmissstände in der Fleischindustrie gescheitert. Laut Gericht hatte sich ein Unternehmen, das Schweineköpfe zerlegt, unter anderem gegen das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit nach Karlsruhe gewandt. Der Kläger sah sich demnach vor allem in seiner im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit verletzt. 

Der Erste Senat wies die Verfassungsbeschwerde aber