Luxemburg (dpa) - Banken müssen Opfern von Kontobetrug das Geld zunächst sofort erstatten, selbst wenn sie ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Das stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil klar. Der Zahlungsdienstleister könne danach die Verluste von Kundinnen und Kunden zurückfordern, die auf deren grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen seien, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofs in Luxemburg.
Hintergrund war ein Fall aus Polen, bei dem eine