Berlin (dpa) - Unternehmen sollen künftiger weniger Berichte etwa über die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten abgeben müssen. Verstöße gegen Sorgfaltspflichten sollen künftig nur noch in schweren Fällen sanktioniert werden, wie aus einem Gesetzentwurf zum Lieferkettengesetz weiter hervorgeht, den das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat.
Vermieden würden durch EU- und deutsche Gesetzgebung entstehende «doppelte Berichtspflichten». Dabei