Berlin (dpa) - Apotheken sollen flexibler öffnen können. Bisher sind sie zur ständigen Dienstbereitschaft mit Befreiungen verpflichtet, woraus feste Zeiten resultieren - etwa werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr. Künftig soll gelten, «dass die Dienstbereitschaft an einem Tag oder mehreren Tagen in der Zeit von Montag bis Freitag für jeweils bis zu sechs Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten aufrechterhalten bleibt.» Das sieht eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die