Hamm (dpa) - Im Streit um Preiserhöhungsklauseln bei der Fernwärme wird der Bundesverband der Verbraucherzentralen voraussichtlich einen Teilerfolg erreichen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass Eon als Anbieter wohl unwirksame Preissteigerungsklauseln eingesetzt habe. Diese seien aber je nach Region unterschiedlich ausgefallen.
Der Bundesverband hatte ursprünglich eine sogenannte Verbandsklage gegen Eon