Berlin (dpa) - Für Produktwerbung mit allgemeinen Umweltaussagen wie «nachhaltig» oder «umweltfreundlich» wird es künftig strengere Regeln geben. Solche Beschreibungen sollen nur noch erlaubt sein, wenn sie auch belegt werden können. Das sieht ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, mit dem EU-Recht umgesetzt wird. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist bis Ende September kommenden Jahres.
Diese Umweltaussagen dürfen auch nicht auf das gesamte Produkt bezogen verwendet