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Rabatt, Bonus, Bestpreis - Wie Händler damit werben dürfen

Rechtsstreit um Netto-Werbung
Der BGH hat sich mit einer Preiswerbung des Discounters Netto beschäftigt. (Archivbild) © Hannes P Albert/dpa

Karlsruhe (dpa) - Beim Einkaufen ist der Preis oft das schlagende Argument, wenn Kundinnen und Kunden zwischen verschiedenen Produkten die Auswahl haben. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen mit Rabattaktionen, Bonusprämien oder Bestpreisgarantien für ihre Ware werben. Doch wer mit Preisermäßigungen locken will, muss rechtlich einiges beachten.

Mit dem Thema hat sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Im Rechtsstreit um eine Werbeanzeige des