Debatte im Bundestag

Reparieren statt wegwerfen – neue Pflichten für Hersteller

Recht auf Reparatur
Die geplante Gesetzesänderung soll die Entscheidung für eine Reparatur und gegen den Neukauf erleichtern. (Symbolbild) © Sebastian Willnow

Berlin (dpa) - Der Bundestag berät am Mittwochabend in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dafür endet am 31. Juli. Der Entwurf, der im für Verbraucherschutz zuständigen Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor. 

Worum geht es konkret?

Wer Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner,